Nach den Empfehlungen der Landeskirche, die ab dem 15. Februar 2021 gelten, soll sich das kirchliche Leben „mit Corona“ an den Inzidenzwerten des jeweiligen Kreises orientieren und nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Liegt der Inzidenzwert über 50, gilt weiterhin der Lockdown (keine Veranstaltungen), liegt er aber stabil (!) unter 50, können Lockerungen vorgenommen werden und Gottesdienste, Gruppentreffen und Veranstaltungen unter Beachtung der bekannten und bewährten Hygienekonzepte wieder stattfinden.
Wie bei uns konkret verfahren wird, hängt also von der jeweiligen Situation ab und muss insofern kurzfristig entschieden werden. Beachten Sie dazu die Informationen im Internet und die Aushänge in den Schaukästen.
Für den Fall, dass das ‚normale‘ gemeindliche Leben wieder beginnen kann, gelten die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregelungen:
• Sowohl in Innenräumen als auch unter freiem Himmel gilt ausnahmslos die
Maskenpflicht.
• In der Kirche steht nur eine begrenzte Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung
• Für den Gottesdienstbesuch muss die Rückverfolgbarkeit im Falle einer
evtl. Infektion gewährleistet sein, dazu sind
– zugewiesene Plätze einzunehmen und
– Name und Anschrift anzugeben.
• Gemeindegesang ist
– in Innenräumen nicht zugelassen.
– bei Open-Air-Gottesdiensten möglich, wenn ein Sicherheitsabstand
von zwei Metern eingehalten und eine Schutzmaske getragen wird.
• Die kirchenmusikalische Gottesdienstgestaltung durch Musikensembles
und Bläserchöre einschließlich Chorgesang ist unter Einhaltung der
entsprechenden Abstandsregelungen und in begrenzter Anzahl der
Akteure möglich.
• Der ‚Stehkaffee‘ am Ende des Gottesdienstes wird zurzeit nicht angeboten.
• Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen in geschlossenen Räumen
ist darauf zu achten, dass der jeweils genutzte Veranstaltungsraum
so groß ist, dass für alle teilnehmenden Personen die Einhaltung der
geltenden Abstandsregelungen gewährleistet werden kann.
• Die Gruppenleitungen stellen sicher, dass für jede Veranstaltung eine
Anwesenheitsliste geführt wird, um im Ernstfall die Infektionswege
nachverfolgen zu können. Bei größeren Gruppen, z.B. beim Guten-Morgen-
Kaffee, sind die Listen tischweise zu führen.
• Wegen der erhöhten Infektionsgefahr beim Singen gelten für die Probenarbeit
der musikalischen Gruppen strengere Anforderungen, insbesondere ein
größerer Sicherheitsabstand (zwei Meter) und regelmäßige Pausen zwecks
Durchlüftung des Probenraumes.
• Das Gemeindebüro ist auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
Nutzen Sie bitte Telefon und Internet.
• Besuche bei Geburtstagen oder Jubiläen unterliegen der Einhaltung der
Corona-Schutzregeln.
• Bei Beerdigungen ist analog zu Gottesdiensten zu verfahren.
• Die Pfarrer sind telefonisch oder über Internet zu erreichen.