Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Obernbeck

Ev. Stiftung Obernbeck

Die Ev. Stiftung Obernbeck hat sich zum Ziel gesetzt, die diakonische, missionarische und kulturelle Arbeit sowie den Unterhalt der dazu nötigen Gebäude der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck auf Dauer zu sichern.

Der Vorteil einer Stiftung ist, dass sie langfristig wirkt, denn eine Stiftung ist praktisch unauflösbar. Ihr Vermögen bleibt unangetastet, für die Stiftungszwecke werden nur die Erträge verwendet.

Wer also möchte, dass sein Geld im Guten sehr lange weiterwirkt, für den ist eine Zuwendung in das Vermögen der Stiftung (sog. Zustiftung) der richtige Weg. Dadurch erhöht sich das Vermögen, und es können höhere Erträge erwirtschaftet werden. Aber auch zweckgebundenes Spenden ist möglich.

Wenn jemand einer Stiftung eine Erbschaft (z.B. sein Haus) zukommen lässt, vielleicht weil es keine leiblichen Nachkommen gibt, kann diese Person sicher sein, dass ihr Vermögen weit über den Tod hinaus sinnvoll angelegt ist und weiterwirkt.

Aber auch kleine Zuwendungen helfen, weil sie dauerhaft wirken, Jahr für Jahr, für Jahr, für Jahr...

Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, der aus sieben berufenen Personen besteht. Die Arbeit der Stiftung wird regelmäßig von der kreiskirchlichen Rechnungsprüfung und vom Finanzamt beaufsichtigt.

Bankverbindung:

Wenn Sie der Ev. Stiftung Obernbeck etwas zukommen lassen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Ev. Stiftung Obernbeck
Volksbank Schnathorst

IBAN: DE15 4909 2650 0020 5153 06
BIC:   GENODEM1SNA

Wir freuen uns, wenn es Ihnen wichtig ist, dass die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck mit den dazu nötigen Gebäuden in ihrer Existenz gesichert wird und dass sie ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann.

Der Stiftungsrat:

Siegfried Bökemeier
Rolf Bürgers
Tobias Lindemann
Dietrich Goldstein
Jörg Wietfeld
Benjamin Brune